Auf unserem Betriebsgelände könnt ihr nach vorheriger Anmeldung die theoretischen Prüfungen zu den folgend aufgeführten Sachhkundenachweise ablegen. Ein Sachverständige*r wird von uns zur Prüfung hinzubestellt.
Bei der Vorbereitung auf die Prüfung stehen wir Euch gerne zur Seite und bereiten Euch allein oder in Kleingruppen theoretisch darauf vor.
Auch der praktische Wesenstest mit Hund mit dazugehöriger Maulkorb- und Leinenbefreiung wird in regelmäßigen Abständen nach vorheriger Anmeldung bei uns angeboten und abgenommen.
Sachkundenachweis für große Hunde (20/40-Hunde)
Wer in Deutschland Hunde hält, die größer als 40cm und/oder schwerer sind als 20kg ist in Deutschland verpflichtet, einen Sachkundenachweis abzulegen. Neben einem gültigen Hapftpflichtversicherungsnachweis und einer Anmeldung des Hundes in der Heimatstadt ist genau dieser Sachkundenachweis bei der Anmeldung des Hundes vorzulegen. Dieser Sachkundenachweis soll sicherstellen, dass der Halter über genügend Hintergrundwissen verfügt, um den Hund artgerecht zu halten und eine Gefährdung Dritter auszuschließen. |
Sachkundenachweis für Hunde bestimmter Rassen nach §11 LHundG NRW für Hunde bestimmter Rassen
Das Halten der unten aufgelisteten Hunderassen erfordert in NRW einen separaten, großen Sachkundenachweis. Auch diesen könnt ihr bei uns auf dem Betriebsgelände ablegen. Gerne bereiten wir Euch auf die Prüfung vor. |
Wesenstest oder
Abnahme der praktischen Prüfung zur Maulkorb- und Leinenbefreiung für Hunde bestimmter Rassen nach §11 LHundG NRW
Hunde der oben aufgeführten Rassen und deren Kreuzungen müssen bis zum Bestehen der praktischen Prüfung ab einem Alter von 6 Monaten an der Leine (1,5m) geführt werden und haben darüber hinaus einen Maulkorb zu tragen. Ausnahmen bestehen nur auf dem eigenen, eingezäunten Grundstück und auf ausgewiesenen Auslaufflächen, wo die Hunde zwar leinenfrei laufen dürfen, der Maulkorb aber trotzdem getragen werden muss. |